Einen Toilettenstuhl auf Rezept zu kaufen sollte meist kein Problem sein. Ein paar Dinge gibt es aber zu beachten.
Um einen Toilettenstuhl von der Krankenkasse bezahlt zu bekommen, müssen Sie zuerst ein entsprechendes Rezept Ihres Arztes besorgen. Das ist aber in den meisten Fällen reine Formsache. Sprechen Sie Ihren Hausarzt oder das Krankenhauspersonal direkt darauf an.
Toilettenstuhl auf Rezept: Abwicklung durch das Sanitätshaus oder den Händler
In vielen Fällen wird Ihnen der Verkäufer anbieten, die Kosten für den Toilettenstuhl oder die Toilettensitzerhöhung direkt mit Ihrer Krankenversicherung abzurechen. Dazu wird er Sie um das Rezept bitten, das Ihnen Ihr Arzt oder das Krankenhaus ausgestellt hat. Sie erhalten den gewünschten Toilettenstuhl oder die Toilettensitzerhöhung vom Händler, die Kosten bezahlt die Versicherung direkt an den Händler.
Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nur bestimmte Modelle oder Modelle bis zu einem gewissen Preis vom Rezept abgedeckt sind. Ihr Händler weiß hier Bescheid bzw. kann das für Sie mit der Versicherung klären.
Kosten selbst einreichen
Mitunter wird es nötig sein, die Kosten für einen Toilettenstuhl auf Rezept bei der Versicherung selbst einzureichen. Zum Beispiel, wenn der Händler mit Ihrer Versicherung kein entsprechendes Abkommen hat.
Möglicherweise wollen Sie ja auch ein höherwertiges Modell, das die Krankenversicherung nicht zur Gänze bezahlt. Auch in diesem Fall kann eine Einreichung des Rezepts mit der Rechnung über die tatsächlichen Kosten bei Ihrer Versicherung notwendig sein. Es wird eventuell nur ein Teil der tatsächlichen Kosten rückerstattet, wenn es sich um ein besonders aufwändiges oder ausgefallenes Modell handelt. Insgesamt sind die Kosten für einen Toilettenstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung aber erfreulich gering, so dass auch ein gewisser Selbstbehalt nicht allzu sehr schmerzt.
Fazit
Ein Toilettenstuhl oder eine Toilettensitzerhöhung bringt bei Bewegungseinschränkungen und verringerter Mobilität ein enormes Komfort- und Sicherheitsplus. Der Betroffene und auch pflegenden Personen werden entlastet. Unsichere Wege und Manöver werden minimiert. Meist bezahlt die Krankenkasse die Kosten zur Gänze oder übernimmt wenigstens einen Teil. Häufig wickelt der Verkäufer die Einreichung des Rezepts bei der Kasse für Sie ab.